7.2. Die Steuerkommission S._____ hat im Veranlagungsverfahren ein Einkommensmanko aus Vermögensvergleich von CHF 24'092.00 ermittelt. Mit Schreiben vom 11. Mai 2021 wurde der Rekurrent aufgefordert, das Einkommensmanko zu erklären und belegmässig nachzuweisen. Der Rekurrent reichte zwar eine Aufstellung von Gründen und Unterlagen ein, die seiner Ansicht nach das Einkommensmanko erklären sollten (insbesondere keine Lohnzahlungen, keine Erwerbstätigkeit nebst Pflegetätigkeit, versicherungskostendeckende Leibrente, unentgeltliches Wohnen, durch Mutter bezahlte Lebenshaltungskosten).