Durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht und das Fehlen von Unterlagen, insbesondere des detaillierten Auszuges des F._____-Kontos, lag ein Untersuchungsnotstand vor. 6.5. Mit Schreiben vom 11. Mai 2022 wurde der Rekurrent zur Behebung der festgestellten Mängel – vorliegend insbesondere zur Einreichung des feh- - 12 -