Da jedoch insbesondere in Bezug auf die Bestreitung der Lebenshaltungskosten weiterhin Ungewissheit bestand und diese anhand der Steuerdeklaration, der eingereichten Stellungnahmen und der Unterlagen nicht beseitigt werden konnte, verlangte das Regionale Steueramt Q._____ einen detaillierten Auszug zu seinem F._____-Konto mit der IBAN Nr. aaa für die Periode vom 1. Januar 2019 bis am 31. Dezember 2019.