Das Regionale Steueramt Q._____ rechnete ermessensweise CHF 30'000.00 als "Weitere Einkünfte und Gewinne" zum deklarierten Einkommen hinzu. Diese ermessensweise Aufrechnung von CHF 30'000.00 (CHF 24'092.00 [aus Vermögensvergleich] + CHF 5'908.00) ist vorliegend umstritten. 4.2. Bevor auf die Ermessensveranlagung einzugehen ist, ist vorab auf die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs einzugehen (Erw. 5). Danach ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensveranlagung er- -8-