3.4.5. Am 10. März 2022 reichte der Rekurrent die Auszüge des individuellen Kontos der Jahre 1984 bis 2018 der SVA Aargau ein und nahm wie folgt schriftlich Stellung: "- Meine Mutter hat ihren Pflegesitz hier in S._____. Sie ist in T._____ gemeldet, weil sich ihr Lebensmittelpunkt dort befindet; hierzu gibt es einen Beschluss des Gemeinderats S._____.