3.4.3. Darauf reichte der Rekurrent am 1. Februar 2022 erneut den Kontoauszug der SVA Aargau vom 19. Mai 2021 ein und nahm schriftlich Stellung zum Auszug des individuellen Kontos, zur jährlichen Leibrente und zum Mietvertrag. Weiter weigerte er sich ausdrücklich, "aus Gründen des Datenschutz und des Bankgeheimnisses gegenüber Zweiten und Dritten" einen detaillierten F._____-Kontoauszug abzugeben.