3.2.3. Mit Schreiben vom 15. Juni 2021 mahnte das Regionale Steueramt Q._____ den Rekurrenten letztmals zur Einreichung der noch ausstehenden Unterlagen und ersuchte ihn, den am 11. Mai 2021 zugestellten Vermögensvergleich zu prüfen, die Differenz in einer schriftlichen Stellungnahme zu erklären und belegmässig nachzuweisen.