3. Mit Entscheid vom 19. September 2022 (Postaufgabe am 20. Oktober 2022) wies die Steuerkommission S._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 19. September 2022 (Zustellung am 28. Oktober 2022) hat A._____ mit Rekurs vom 26. November 2022 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den Antrag: "den Einsprache-Entscheid der Steuerkommission S._____ vollumfänglich aufzuheben und für nichtig zu erklären." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.