7. 7.1. Im Ergebnis ist der Rekurs teilweise gutzuheissen. Das satzbestimmende Einkommen reduziert sich von CHF 85'214.00 um CHF 225.00 auf neu CHF 84'989.00. 7.2. Die Steuerkommission Z._____ wird angewiesen eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen. - 11 - 8. 8.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten gemessen an ihren Anträgen zu rund 55 %. Sie hätten daher grundsätzlich 45 % der Verfahrenskosten zu tragen (189 Abs. 1 StG).