6.3. 6.3.1. Der Steuererklärung 2021 lässt sich entnehmen, dass der Rekurrent den Arbeitsweg an 89 Arbeitstagen mit dem privaten Fahrzeug und an 26 Arbeitstagen mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt hat. Da die Ehefrau des Rekurrenten jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag berufstätig war und ihren Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt hat, ist davon auszugehen, dass der Rekurrent jeweils am Dienstag und Freitag mit dem Auto und am Mittwoch mit dem öffentlichen Verkehr an den Arbeitsplatz fuhr, damit die Ehefrau das Auto privat nutzen konnte.