4. Den Einspracheentscheid vom 10. November 2022 (Zustellung am 11. November 2022) hat A._____ mit Rekurs vom 25. November 2022 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sinngemäss wird beantragt, es seien die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung für die restlichen 27 Tage, entsprechend CHF 405.00 (27 x CHF 15.00) ebenfalls zu gewähren. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Z._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses.