7. 7.1. Am 15. August 2022 und somit nach Ablauf der Einsprachefrist, forderte der Sohn eine Sendungsnachverfolgung des Strafbefehls. Der Rekurrent liess mit der Nachfrage anzeigen, dass für ihn das Verfahren betreffend Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2020 nicht abgeschlossen war. Das KStA verlangte zuerst einen Vertretungsnachweis sowie eine Begründung, weshalb dies gefordert werde. Mit Schreiben vom 31. August 2022 zeigte Rechtsanwalt Marko Mrljes an, dass er vom Rekurrenten mit der Interessenwahrung mandatiert worden sei (Vollmacht vom -9-