"Die Einsprache muss mit Brief an uns geschickt werden (E-Mail genügt nicht). Zudem muss die Einsprache einen Antrag und eine Begründung enthalten, andernfalls wird auf die Einsprache nicht eingetreten. Ich sehe bisher keinen Grund, die Angelegenheit anders zu beurteilen. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass ich bei einer Einsprache ohne ersichtliche Grund für eine Anpassung Anklage erheben müsste (beim Spezialverwaltungsgericht).