Ich wünsche das Sie mich hier nicht als Dieb darstellen, weil ich das nie war und nie werde!" Die per E-Mail eingereichte Einsprache ohne Unterschrift war mangelhaft. 5.4.2. Der Rekurrent wurde in der Folge vom KStA mit E-Mail vom 8. Juni 2022 aufgefordert, die Einsprache per Post, mit Antrag und Begründung einzureichen: