5.4. 5.4.1. Vorliegend hat der Rekurrent per E-Mail die Einsprache vom 7. Juni 2022 gegen den Strafbefehl wegen Hinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2020 und gegen die Bussenverfügung wegen Hinterziehung der direkten Bundessteuer 2020 ohne Unterschrift eingereicht. Sie lautete wie folgt: "Ich möchte gerne Einspruch erheben wegen der versuchten Steuerhinterziehung der Kantons-, Gemeinde und Bundessteuer die Sie mir zusprechen. Ich stehe weiterhin hinter der Aussage die mein Sohn B._____ für mich geäussert hat und mit C._____ telefonisch besprochen hat.