5.3. Ist die Einsprache nicht schriftlich eingereicht worden, so kann dieser Mangel lediglich innerhalb der Rechtsmittelfrist beseitigt werden, weil das Gesetz die fristgerechte schriftliche Einspracheerhebung verlangt. Andere Mängel können bis zur Fällung des Endentscheids behoben werden. Fehlt -6-