Wurde der Strafbefehl am 4. Juni 2022 zugestellt, begann die 30-tägige Einsprachefrist am 5. Juni 2022 zu laufen und endete am Montag, 4. Juli 2022. Der Einsprecher liess drei Einsprachen, datiert vom 7. Juni 2022 (per E-Mail), 14. Juni 2022 (per eingeschriebenem Brief) und 30. September 2022 (durch seinen Vertreter eingeschrieben per Post), einreichen. Es ist somit festzustellen, dass die Einsprache vom 30. September 2022 verspätet erfolgte. Die beiden ersten Einsprachen wurden innert Frist eingereicht. Es ist somit zu prüfen, ob diese den Formerfordernissen genügen.