"1. Der Nichteintretensentscheid vom 25.10.2022 im Zusammenhang mit dem Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung der Kantonsund Gemeindesteuer 2020 sei aufzuheben. 2. Die Rekursgegnerin sei zu verpflichten, auf die Einsprache gegen den Strafbefehl Nr. 22.0270 vom 3.6.2022 einzutreten. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zu Lasten der Rekursgegnerin, eventualiter zu Lasten des Staates." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Das KStA beantragt, der Rekurs sei unter Kostenfolge abzuweisen.