"1. Das Strafverfahren gegen meinen Mandanten wegen versuchter Hinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuer 2020 sei einzustellen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates." 6. Mit Entscheid vom 25. Oktober 2022 trat das KStA nicht auf die Einsprache ein. 7. Den Nichteintretensentscheid vom 25. Oktober 2022 (Zustellung am 26. Oktober 2022) hat A._____ mit Rekurs vom 25. November 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen. Er liess folgende Anträge stellen: