5.4.5. Keine dieser eingereichten Unterlagen vermag das Vorhandensein eines Schenkungswillens glaubhaft zu machen. Mit Bestätigung vom 14. Mai 2020 der F._____ SA wird lediglich festgehalten, dass der Bank anlässlich der Eröffnung der Geschäftsbeziehung Nr. bbb mitgeteilt worden sei, dass die Vermögenswerte aus einer Schenkung ab dem Kollektivkonto Nr. aaa stammen. Da die Geschäftsbeziehung Nr. bbb auf den Rekurrenten lautet, muss er diese Information der Bank anlässlich der Eröffnung mitgeteilt haben.