4.2.8. Mit Replik vom 27. März 2023 machen die Rekurrenten geltend, dass vorliegend keine subject-to-tax-clause anwendbar sei, weder für die zivilrechtliche noch für die steuerrechtliche Qualifikation. Einen solchen Beweis zu verlangen, sei daher unsachgemäss. Stattdessen sei vorliegend die Frage des Schenkungswillens zentral. Hierfür habe der Rekurrent diverse Beweise eingereicht und damit seine Mitwirkungspflichten erfüllt. So sprächen für den Schenkungswillen insbesondere die Bestätigung durch die Bank, die langjährige Vertrauensbeziehung zwischen dem Rekurrenten und E._____ (Einräumen einer Vollmacht), das über Jahre hinweg bestehende Wohlwollen von E.___