E._____ sei kinderlos gewesen und habe über keine näheren Verwandten verfügt. Der Rekurrent sei für sie zu einer wichtigen Bezugsperson geworden. Basierend auf der persönlichen Beziehung zum Rekurrenten habe E._____ ihm im Jahr 2000 die Vollmacht über das Konto bei der F._____ SA erteilt. Es sei zu betonen, dass der Rekurrent E._____ weder in finanzieller Hinsicht noch anderweitig beraten habe. Im Jahr 2002 habe E._____ das Konto bei der F._____ SA in ein gemeinsames Konto umgewandelt. Dieses habe nun auf sie und den Rekurrenten gelautet. Im Jahr 2012 habe E._____ schliesslich beschlossen, das Vermögen bei der F._____ SA vollständig auf den Rekurrenten zu übertragen.