4.2. 4.2.1. Am 19. Mai 2022 nahm die Steuerkommission Q._____ die definitive Steuerveranlagung 2012 vor. Dabei wurden CHF 1'958'281.00 als übrige Einkünfte der Einkommenssteuer unterworfen, da im Veranlagungsverfahren kein objektiv nachvollziehbarer Nachweis erbracht worden sei, dass der Zufluss dieser Mittel aus einer steuerfreien Quelle stamme.