4.1.9. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 erfolgte eine letzte Mahnung der Aktenergänzung des Regionalen Steueramts Q._____. Erneut wurde um den belegmässigen Nachweis mittels sachdienlicher Dokumente, welche den Vermögenszufluss von CHF 1'958'281.00 von E._____ als Schenkung qualifizieren, ersucht. Weiter wurde um die vom R._____ Finanzamt beglaubigte Kopie der Schenkungsmeldung bzw. einer entsprechenden Schenkungssteuerveranlagung ersucht, um die rechtliche Situation klären zu können. Ausserdem wurden der Vermögensverwaltungsauftrag der F._____ SA für das Jahr 2012 und andere sachdienliche Unterlagen, welche die Bankbeziehung zwischen der F._____, E.___