4.1.6. Am 17. Juni 2021 fand eine Besprechung zwischen C._____, Leiter des Regionalen Steueramtes Q._____, dem Rekurrenten und seinem Vertreter statt. Dabei stellte der Vertreter fest, dass der Mittelzufluss im Jahr 2012 knapp CHF 2'000'000.00 und nicht CHF 3'916'563.00, wie in den bisherigen Aktenergänzungen festgehalten, betragen habe. Der Rekurrent schilderte, wie die Beziehung zu E._____ entstanden sei. Ab dem Jahr 2000 habe der Rekurrent eine Vollmacht auf dem Depot bei der F._____ SA erhalten. Ab dem Jahr 2002 habe der Rekurrent dann Vollzugriff auf das Depot erhalten zusammen mit E._____. Der Antrag auf Kontoeröffnung sei dabei mutmasslich von E._____ gestellt worden.