4.1.4. Mit Schreiben vom 21. April 2021 um Aktenergänzung forderte das Regionale Steueramt Q._____ die Rekurrenten erneut auf, die entsprechende Verfügung des R._____ Finanzamtes über die Vermögensübertragung sowie eine Stellungnahme des R._____ Finanzamtes/Inventurbehörde betreffend Erbfolge des Nachlasses von E._____ einzureichen. 4.1.5. Mit Schreiben vom 19. Mai 2021 gab der Rekurrent an, dass er nicht über die verlangten Dokumente verfüge, da er weder gesetzlicher noch eingesetzter Erbe von E._____ sei.