3.2.3. Am 15. September 2020 ergingen die Nachsteuerverfügungen des KStA, Rechtsdienst, betreffend direkte Bundessteuer 2006 bis 2011 und betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2006 bis 2011. Zur Beurteilung der noch offenen Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern 2012 wurden die Akten an das Regionale Steueramt Q._____ überwiesen. 4. 4.1. 4.1.1. Am 7. November 2018 erfolgte ein Schreiben des Regionalen Steueramt Q._____ an die Rekurrenten zwecks Unterbrechung der Verjährungsfrist, da aufgrund des Nachsteuerverfahrens, die Steuerveranlagung 2012 noch nicht habe vorgenommen werden können.