3.2. 3.2.1. Daraufhin forderte das KStA, Rechtsdienst, die Rekurrenten mit verschiedenen Aktenauflagen auf, die Herkunft der finanziellen Mittel betreffend das Konto bei der F._____ SA nachzuweisen, sowie eine Todesbescheinigung von E._____, eine schriftliche Treuhandvereinbarung zwischen E._____ und dem Rekurrenten, die detaillierten Kontenauszüge betreffend die Konten bei der F._____ SA und bei der G._____ beizubringen. Auch wurden die Rekurrenten aufgefordert die behauptete Schenkung im Jahr 2012 nachzuweisen und ein allfälliges Testament einzureichen, sowie den Nachweis der Vermögensübertragung von E.___