2.2. Am 18. Dezember 2000 richtete E._____ auf ihrem Konto-Nr. aaa bei der F._____ SA eine Vollmacht zugunsten Dritter lautend auf den Rekurrenten ein. Damit erteilte sie ihm eine uneingeschränkte, nicht abtretbare Vollmacht, mit der der Rekurrent wie die Vollmachtgeberin E._____ über die auf obgenanntem Konto/Depot gehaltenen Vermögenswerte verfügen konnte. Der Bevollmächtigte war insbesondere berechtigt, die hinterlegten Vermögenswerte zu verwalten, jegliche Wertschriften- und Bargeschäfte zu tätigen und gegebenenfalls das ganze Guthaben, oder einen Teil davon, vom Konto abzuheben.