"I Anträge a) Der Einsprache-Entscheid vom 19. September 2022 sei aufzuheben; b) das steuerbare Einkommen sei gemäss den nachfolgenden Erwägungen mit CHF 37'248 zu veranlagen, das steuerbare Vermögen unverändert bei CHF 5'413'186; c) unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Rekursgegners." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ und B._____ haben eine Replik erstatten lassen. -3-