4. Mit Entscheid vom 25. August 2022 trat die Steuerkommission Q._____ auf die Einsprache infolge Verspätung und fehlender kausaler Gründe für eine Fristwiederherstellung nicht ein. 5. Den Einspracheentscheid vom 25. August 2022 (Zustellung am 21. September 2022) haben A._____ und B._____ mit Einsprache vom 11. August 2022 (Postaufgabe am 20. Oktober 2022) an die Q._____, Abteilung Steuern, weitergezogen. Die Einsprache wurde an das Spezialverwaltungsgericht weitergeleitet und als Rekurs entgegengenommen. A._____ und B._____ beantragen, dass die Steuern 2021 [recte: 2020] neu berechnet werden und die Betreibung zurückgezogen wird.