- Bezüglich der Zahlungen an C._____ ist im erneuten Veranlagungsverfahren zu prüfen, ob der Abzug der geleisteten Zahlungen vom steuerbaren Einkommen der Rekurrenten im Sinne eines Abstellens auf die faktischen, wirtschaftlichen Gegebenheiten möglich ist, analog der faktischen Nutzniessung des überlebenden Ehegatten (bei der zivilrechtlich ebenfalls eine Form vorausgesetzt wird, die für die steuerliche Behandlung als faktische Nutzniessung nicht erforderlich ist; vgl. zur faktischen Nutzniessung den SGE vom 1. September 2022 [3-RV.2019.199], Erw.