Dabei hat Steuerkommission Q._____ offenbar irrtümlich vom steuerbaren Einkommen CHF 12'500.00 (zuzüglich des gewährten Liegenschaftsunterhalts von CHF 577.00 = CHF 13'077.00) abgezogen, anstatt diesen Betrag, wie von der Revisorin beantragt, als "Rest"aufrechnung (CHF 73'600.00 ./. CHF 61'100.00 = CHF 12'500.00) stehen zu lassen und damit die ermessensweise Aufrechnung (sowie das steuerbare Einkommen) um CHF 61'100.00 zu senken.