Im Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ wurden die entsprechenden Passagen aus der Stellungnahme der Revisorin wörtlich wiedergegeben (Seiten 2 und 3 Einspracheentscheid). Auch die Empfehlung der Revisorin wurde zitiert. Dennoch wurde das steuerbare Einkommen der Rekurrenten im Einspracheentscheid – nach der Beurteilung einer Reparaturrechnung und Zulassung von CHF 577.00 als abziehbarer Liegenschaftsunterhalt – lediglich um CHF 13'077.00 gesenkt (vgl. oben Erw. 3.2.). Dabei hat Steuerkommission Q.__