Dies erkläre das Einkommensmanko, weshalb die ermessensweise Aufrechnung hinfällig sei. Jedoch seien aufgrund der im Einspracheverfahren durch die Rekurrenten eingereichten Unterlagen nicht korrekt im E._____ verbuchte Einnahmen von CHF 10'000.00 sowie eine Bareinzahlung unbekannter Herkunft von CHF 2'500.00 aufgetaucht. Diese Beträge seien aufzurechnen. In der Summe laute ihr Antrag an die Steuerbehörde deshalb, die Aufrechnung von CHF 73'600.00 sei nicht vollständig zu streichen, sondern (lediglich) um CHF 61'100.00 zu senken (./. CHF 73'600.00 + CHF 10'000.00 + CHF 2'500.00 = CHF -61'100.00).