Auf der zweiten Seite erfolgt unter dem Titel "Mahnung" die Aufforderung "die deutlichen Einkommensmanko pro 2013 und 2015 zu erhellen" sowie die Ankündigung, dass andernfalls "die Anträge gemäss Beilage" zugestellt würden. In der Beilage findet sich die Vermögensvergleichsrechnung für die Jahre 2013 bis 2016 sowie der Antrag an die Veranlagungsbehörde, wonach in der Steuerveranlagung 2013 in Abweichung zur Selbstdeklaration unter anderem eine ermessensweise Aufrechnung von CHF 73'600.00 infolge Einkommensmanko zu tätigen sei. - 11 -