5.3.2. Mit Schreiben vom 28. Februar 2018 wandte sich die Revisorin erneut an die Rekurrenten und verlangte weitere Unterlagen, namentlich in Bezug auf das berechnete Einkommensmanko. Das Schreiben enthält im Betreff unter anderem den Hinweis "MAHNUNG Steuerveranlagung 2013 und 2015". Auf der zweiten Seite erfolgt unter dem Titel "Mahnung" die Aufforderung "die deutlichen Einkommensmanko pro 2013 und 2015 zu erhellen" sowie die Ankündigung, dass andernfalls "die Anträge gemäss Beilage" zugestellt würden.