Mit der Replik hat der Rekurrent seine eigenen Notizen zu der Besprechung vom 26. November 2020 eingereicht. Auf rund eineinhalb Seiten handschriftlicher Notizen ist festgehalten, was in Bezug auf die Zahlung an C._____ besprochen wurde, und dass eine Frist bis zum 23. Dezember 2020 zur Einreichung eines Leibrentenvertrages gesetzt werde. Im Übrigen enthält das handschriftliche Protokoll einen Hinweis darauf, dass die Aufrechnung aus Einkommensmanko von CHF 61'100.00 nicht habe begründet werden können.