3.4. Im Übrigen ist in materieller Hinsicht umstritten, ob die Zahlung an C._____ von CHF 15'600.00 als Leibrente zum Abzug von den steuerbaren Einkünften zuzulassen ist (Erw. 7.). 3.5. Zunächst ist jedoch auf das formelle Vorgehen bei der Einspracheverhandlung (Erw. 4.) sowie die Voraussetzungen einer (teilweisen) Ermessensveranlagung einzugehen (Erw.5.). 4. 4.1. 4.1.1. Der Rekurrent hat in der Einsprache vom 21. August 2018 sowie im Schreiben vom 30. November 2018 ausdrücklich eine Vorladung vor die Veranlagungsbehörde verlangt. Die Besprechung fand am 26. November 2020 statt.