3. Am 26. November 2020 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 14. Oktober 2021 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache, im Wesentlichen gestützt auf einen Bericht des Kantonalen Steueramtes (KStA), Sektion Natürliche Personen Buchprüfung (BP), teilweise gut. Sie reduzierte das steuerbare Einkommen von A._____ und -3- B._____ auf CHF 60'300.00 und beliess das steuerbare Vermögen bei CHF 0.00.