2.3. Mit Schreiben vom 30. November 2018 lieferte A._____ Anträge und Begründung sowie weitere Unterlagen nach. Er beantragte, das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit sei mit CHF -21'336.00 zu veranlagen, die Reparaturrechnung D._____ AG über CHF 1'153.00 sei zur Hälfte als Liegenschaftsunterhalt zuzulassen, die Zahlungen an C._____ von CHF 15'600.00 seien als Leibrente zum Abzug zuzulassen und die ermessensweise Aufrechnung aus Einkommensmanko sei zu streichen. Zudem verlangte er Akteneinsicht hinsichtlich der Berechnung des Einkommensmankos sowie eine Besprechung für den Fall, dass die Einsprache nicht vollumfänglich gutgeheissen würde.