8. Im erneuten Veranlagungsverfahren wird die Steuerkommission Q._____ den Rekurrenten mahnen müssen, die Steuererklärung, sowie die Rentennachweise und einen Nachweis für die im Rekurs erwähnten Werbekosten einzureichen. Die dem Spezialverwaltungsgericht vom Rekurrenten eingereichten Unterlagen (Arbeitsvertrag und Lohnausweis der F._____ AG, Verfügung über die Gutsprache der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV der SVA Aargau sowie Mahnung des KStA über die provisorischen Steuern) sind für die Veranlagung bzw. zur Klärung des Sachverhalts geeignet und werden dem Regionalen Steueramt R._____ deshalb mit dem vorliegenden Urteil zugestellt. - 11 -