"Die Adresse W-Strasse 17, V._____ ist richtig, jedoch nimmt A._____ öfters sein Namensschild von seinem Briefkasten damit keine Post zu ihm kommt, deshalb muss man die Briefe oft mehrmals verschicken. Obwohl wir die Mahnung der Steuererklärung bereits zwei mal A-Post + und einmal normal versendet haben konnten die Briefe nicht zugestellt werden." Auf Nachfrage des Spezialverwaltungsgericht reichte das Regionale Steueramt R._____ für die Mahnung weder eine Sendebescheinigung noch andere Unterlagen als Beweismittel für eine postalische Zustellung oder eine Publikation im Amtsblatt ein.