4.2. A._____ reichte aufforderungsgemäss einen unterzeichneten Rekurs (Postaufgabe am 9. November 2022) ein. Er stellt den "Antrag: Das im Einspracheentscheid für die Staats- und Gemeindesteuern für 2021 (recte: 2020) festgesetzte steuerbare Einkommen sei auf 0 Fr. herabzusetzen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Mit Verfügung vom 20. Januar 2023 wies der Präsident des Spezialverwaltungsgerichts das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 30. November 2022 ab. -3-