5. In teilweiser Gutheissung des Rekurses ist somit das steuerbare Einkommen gemäss Einspracheentscheid vom 31. August 2022 von CHF 35'966.00 um CHF 1'087.00 (CHF 2'306.00 – bereits gewährte CHF 1'219.00) auf CHF 34'879.00 herabzusetzen. 6. 6.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegt die Rekurrentin zu rund 35 %. Sie hat daher 65 % der Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (§ 189 Abs. 2 StG). 6.2. Der nicht vertretenen Rekurrentin ist keine Parteikostenentschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 14 - Das Gericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 34'800.00 festgesetzt.