4.7. Entgegen den sinngemässen Ausführungen der Vorinstanz bezieht sich der Elternbeitrag von CHF 25.00 pro Nacht als Pauschale nicht nur auf die Übernachtung und Betreuung während der Nacht, sondern auch auf die ganztägige Betreuung ausserhalb der Schulzeiten sowie die Kosten aller Mahlzeiten. Dies ergibt sich nebst den Ausführungen unter E. 4.4. auch aus § 27 Abs. 1 BeG sowie § 54 Abs. 1 BeV (Fassung in Kraft bis am 31. Dezember 2021), gemäss welchen Bestimmungen die Eltern den Tagessonderschulen für den Aufenthalt ihrer Kinder über Mittag als Pauschale einen Elternbeitrag von CHF 10.00 pro Kind und Mittag zu bezahlen haben.