Fassung in Kraft bis am 31. Dezember 2021). Diesen Beitrag haben die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung im Schulheim zu bezahlen (vgl. www.ag.ch/de/verwaltung/bks/sonderschulenbehindertenbetreuung/kinder-und-jugendliche/wohnen-und-entlastung). 4.5. Die Rekurrentin weist nach, dass sie im Jahr 2020 Elternbeiträge von CHF 4'475.00 bezahlte (vgl. Rechnungen der Q._____).