1. Mit Verfügung vom 24. Januar 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 36'300.00 (zum Tarif A) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem anstelle der deklarierten CHF 4'475.00 lediglich CHF 1'069.00 als Kosten für "Fremdbetreuung von Kindern" zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Januar 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 22. Februar 2022 Einsprache und beantragte sinngemäss, es seien CHF 4'475.00 als Kinderbetreuungskosten zum Abzug zuzulassen.