8. 8.1. Im erneuten Veranlagungsverfahren wird die Steuerkommission Q._____ die Rekurrenten nochmals zu einer Aktenergänzung auffordern müssen, Eine ausbleibende Aktenergänzung müsste vor der erneuten Vornahme einer teilweise Ermessensveranlagung gemahnt werden. Ebenso wären dem Rekurrenten die für die ermessensweise Festsetzung des Einkommens verwendeten Erfahrungszahlen (insbesondere zum notwendigen Lebensunterhalt) mitzuteilen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.