Die spanischen Steuerforderungen würden jeweils automatisch von seinem Konto abgebucht. Er habe eine Kopie der Steuerveranlagung bei den spanischen Steuerbehörden angefragt, jedoch nie etwas erhalten. Er reiche jeweils immer exakt die gleichen Unterlagen bei den Steuerbehörden in der Schweiz und in Spanien ein. -6- Entgegen der Ansicht der Vorinstanz sei es sehr wohl möglich, mit monatlich € 1'000.00 ein Luxusleben in einer europäischen Stadt zu führen. Die Schätzung der Lebenshaltungskosten möge auf einzelne Bürger zutreffen, jedoch nicht auf ihn.